12. Juni 2024
Das bedeutet für Sie:
Bei der ersten Bestellung im neuen Quartal ( Quartalsstart: Januar, April, Juli und Oktober ) benötigen wir in jedem Fall vor Ausstellung des eRezeptes immer Ihre Versicherungskarte!
Wenn diese eingelesen ist, können die bestellten Kassenrezepte am Folgetag mit der Versicherungskarte in der Apotheke Ihrer Wahl abgeholt werden.
Privatrezepte und Hilfsmittelrezepte (z.B. für Teststreifen, Nadeln, Inkontinenzartikel ) erhalten Sie weiterhin wie gewohnt per Ausdruck in der Praxis.